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Das Errichten von Gartenbrunnen

„Hauptsache, man ist unabhängig…“

Der Wunsch nach unabhängiger (Brauch-) Wasserversorgung war vor dem Hintergrund der ungewöhnlich trockenen Jahre 2018 und 2019 von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu hören, die sich zum Bau eines Gartenbrunnens entschieden haben.

Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

Der Herbst 2022 mit ungewöhnlich milden Temperaturen und sehr geringen Niederschlagsmengen (deutlich unterhalb des langjährigen Monatsmittels) führte uns vor Augen, dass Wasserressourcen nicht unendlich sind. Es ist zu bezweifeln, ob das momentan noch anhaltende, relativ feuchte Frühjahr überhaupt in der Lage sein wird, allein die Niederschlagsdefizite aus dem Herbst 2022 auch nur annähernd auszugleichen. Der Trend sinkender Grundwasserstände wird voraussichtlich auch weiterhin anhalten.

Wenn Sie also einen Brunnen haben: Nutzen Sie das uns zur Verfügung stehende Grundwasser maßvoll.

Im Übrigen weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Untersagung von Wasserentnahmen mittels Pumpvorrichtungen, am 21. Juli 2022 in Kraft getreten, bis auf Widerruf gilt. Daher ist die Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Hier richtet sich das Entnahmeverbot nach der Wasserführung in den Oberflächengewässern. Bei Unterschreiten eines festgelegten Wertes an einem Bezugspegel ist die Entnahme untersagt. Jeder Gemeinde ist ein Bezugspegel zugeordnet.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar, sowie auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde verlinkt.

Untere Wasserbehörde

Landkreis Görlitz