Seit dem 01.04.1995 führt die Gemeinde Oppach dieses Wappen. Das in Schildform ausgebildete Wappen wird von einem grünen Rand eingefasst, der auf das den Ort umgebende Landschaftsschutzgebiet "Mittellausitzer Bergland" hinweist. Das Grün der obenstehenden Blätter sowie der weiße Untergrund der oberen Schildhälfte nehmen die Farben des Freistaates Sachsen auf. Das Blau des gewellten Bandes und das Gelb des Untergrundes der unteren Schildhälfte spiegeln die Farben der Oberlausitz wider. Das gewellte Band soll das Beiersdorfer Wasser darstellen. Dieser Bachlauf, der ab dem Busbahnhof "Alter Graben" heißt, teilt den Ort - so wie das Band das Wappen. Die Entstehung des Ortsnamens geht wohl auch auf diesen Bach zurück: "Oberhalb des Baches" – "Oberbach" – "Obbach" - "Oppach.“ Um das Dorf Oppach herum gibt es vier Ortsteile: Picka, Lindenberg, Eichen und Fuchs. Drei davon sind im Wappen symbolisch durch Blätter dargestellt: der Ortsteil Lindenberg durch das Lindenblatt, der durch evangelische Exulanten aus Schirgiswalde gegründete Ortsteil Eichen (im "Eichengrund") durch das Eichenblatt und der durch böhmische Exulanten aus Fugau gegründete Ortsteil Fuchs (die "Fug'schen") durch ein Birkenblatt, welches wohl auf das Adelsgeschlecht Berka von der Duba verweisen soll. Die Gleichfarbigkeit der Blätter soll die Zusammengehörigkeit der Ortsteile im Ort Oppach ausdrücken. Die grafische Anordnung der Blätter verweist auch auf die geografische Lage der Ortsteile in Bezug auf das Dorfzentrum: Lindenberg im Nordwesten, Eichen im Nordosten und Fuchs im Süden.



Wetter Oppach
© meteo24.de

Oppacher Mineralquellen


Termine Gemeinderat

Hier die nächsten Sitzungs-
termine des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse:

24.05.2012, 19.00 Uhr
Gemeinderat

07.06.2012, 19.00 Uhr
Technischer Ausschuss

14.06.2012, 19.00 Uhr
Verwaltungsausschuss

Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen werden spätestens am Freitag vor der jeweiligen Sitzung hier im Internet sowie per Aushang in den Schaukästen der Gemeindeverwaltung ortsüblich bekanntgemacht.

Öffnungszeiten Haus des Gastes

Von Mai bis Oktober gelten wieder folgende erweiterte Öffnungszeiten im Haus des Gastes "Schützenhaus":

Montag 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 13.00 - 16.00 Uhr

Auf Ihren Besuch freuen sich die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung.

Das Büro im Haus des Gastes kann ebenfalls kontaktiert werden über den Anrufbeantworter Tel. 035872/32054 oder über
E-Mail "tourist-oppach@t-online.de".

Polizeiposten Oppach

August-Bebel-Straße 7

Sprechstunde: dienstags 15.00 - 18.00 Uhr

Bürgerpolizisten: Herr PHM Hempel und Herr POM Reimann

Tel.: 0173/9618679 oder Revier Löbau 03585/865211


Amt 24 - EU Dienstleistungsrichtlinie


Leader Region - Zentrale Oberlausitz
LEADER-Region
Zentrale Oberlausitz



Startseite


Depotfest bei der Freiwilligen Feuerwehr Oppach

LF 16 der FFw Oppach Das diesjährige Depotfest der Freiwilligen Feuerwehr Oppach findet am Sonnabend, dem 19. Mai, ab 15.00 Uhr statt.

Zum Programm gehören eine Schauübung der Jugendfeuerwehr sowie natürlich der abendliche Tanz im Depot.

Alle kleinen Besucher können sich auf das Spielmobil und die Rundfahrten mit den Feuerwehrautos freuen.

Für das leibliche Wohl wird wieder bestens gesorgt sein!

Auf Ihren Besuch freuen sich die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Oppach.


Noch mehr aktuelle Informationen...

...finden Sie im Amtsblatt der Gemeinde Oppach, das Sie gleich hier bequem am Computer lesen können.

Hier geht es zum aktuellen Amtsblatt

Neben der jeweils aktuellen Ausgabe finden Sie hier auch die archivierten Amtsblätter ab dem Jahrgang 2006.


Stellenausschreibung für die Kindertagesstätte "Pfiffikus" Oppach

Für unsere in kommunaler Trägerschaft befindliche Kita suchen wir

eine/n Erzieher/in

Die unbefristete Anstellung soll ab 01.08.2012 erfolgen.

Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden/Woche mit der Option einer möglichen bedarfsorientierten) Stundenerweiterung.

Von der/dem Bewerber/in werden folgende Voraussetzungen gefordert:

- Abschluss als "staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
- Qualifizierungsnachweis zum Curriculum
- praktische Einsatzfähigkeit in allen relevanten Altersgruppen(Krippe, Kindergarten und Hort)
- selbstständiges Arbeiten nach konzeptionellen Richtlinien des Sächsischen Bildungsplanes
- Bereitschaft zu flexibler bedarfsorientierter Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr - 17.00 Uhr
- Aufgeschlossenheit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsgefühl
- Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Vergütung, Urlaub u. ä. richten sich nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (inkl. tabellarischer Lebenslauf, Foto, Zeugnisse u. ä.) senden Sie bitte bis spätestens

24.05.2012

an folgende Anschrift:

Gemeindeverwaltung Oppach
Bürgermeister
August-Bebel-Str. 32
02736 Oppach

Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.


Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.05.2012

Rathaus Oppach (Foto: Stefan Hornig) 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Protokollbestätigung
4. Bürgeranfragen
5. Beschlussfassung zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Oppach
6. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise betr. der kommunalen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden
7. Grundstücksangelegenheiten
7.1 Beschlussfassung zum Verkaufspreis für Teile des Flurstücks 1826/4
7.2 Beschlussfassung zum Kaufangebot für die Flurstücke 7/3, 204 b, 205/5, 801/1 und 801/4
7.3 Beschlussfassung über Verkauf eines Teiles des Flurstücks 1715/16
8. Information über Eilentscheidung des Bürgermeisters
9. Sonstige Informationen
10. Verschiedenes

Die öffentliche Sitzung beginnt um 19.00 Uhr und findet im Ratsaal des Rathauses statt.

Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.


Buch 'Oppacher Erinnerungen' "Oppacher Erinnerungen"

Das im November 2010 erschienene Buch ist ein wahres Kleinod und enthält 150 bislang unveröffentlichte historische schwarz-weiß-Fotos.

Das Buch ist im Rathaus (Kasse, 2. Obergeschoss) und im Haus des Gastes "Schützenhaus" (Tourismusbüro) zum Preis von 14,90 € erhältlich.

Möglich ist ach die Zusendung des Buches per Post (gegen Vorkasse). Bitte wenden Sie sich hierzu an Tel. 035872/383-0 oder 035872/32054, Fax 035872/38380 oder E-Mail: rathaus@oppach.de


Gästebuch im Internet

Hat es Ihnen als Gast in Oppach gefallen oder nicht?
Was halten Sie von dieser Homepage?
Oder möchten Sie uns auf diesem Wege noch etwas anderes mitteilen?

Hier geht es zum Gästebuch

Wir freuen uns auf Ihren Gästebucheintrag!

Hinweis: Die Gästebucheinträge werden nicht sofort aktiviert, sondern unterliegen einer vorherigen Prüfung. Denn das Gästebuch der Gemeinde soll weder zugemüllt noch missbraucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.


Chronik der "Fünfgemeinde" erschienen

Titelbild Chronik Fünfgemeinde Anfang Januar ist eine Chronik der "Fünfgemeinde" erschienen. Die zweisprachig verfasste und mit Farbfotos illustrierte Broschüre umfasst den Zeitraum von der Gründung im Oktober 2000 bis zum 10-jährigen Jubiläum im Oktober 2010. Aus diesem Grunde trägt die Chronik auch den Untertitel "Die ersten zehn Jahre".

Der "Fünfgemeinde" gehören an: Schluckenau (Sluknov) und Georgswalde (Jirikov) auf tschechischer Seite sowie Neusalza-Spremberg, Oppach und Sohland a. d. Spree auf deutscher Seite. Seit November 2011 ist auch Ebersbach-Neugersdorf dabei.

Interessenten können die Chronik kostenlos in den Rathäusern der Mitgliedsorte der "Fünfgemeinde" erhalten, wo sie dank großzügiger Förderung durch EU-Fördermittel in größerer Anzahl bereitliegt.


Wolf in Oppach gesichtet

Einem aufmerksamen Oppacher Bürger gelang es im Februar d. J., auf der Wilhelmshöhe einen Wolf und ein Wildschwein zu beobachten. Dabei entstanden auch bemerkenswerte Tonaufnahmen.

Hier können Sie diesen einmaligen Naturfilm ansehen (und anhören!)

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass derartige Wildtiere streng geschützt sind und keinesfalls bejagt werden dürfen.