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Sachsen schließt Förderlücke für Kleinstunternehmer,Selbstständige und Freiberufler

Ausführliche Informationen unter: Sachsen schließt Förderlücke

Antragstellung und Abschlagszahlungen Überbrückungshilfe III gestartet!

Ausführliche Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – 20.01.2021

Je schneller die Infektionszahlen sinken, desto schneller geht es für unsere Wirtschaft wieder bergauf.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 sind erneut ein weiterer Kraftakt und verlangen weiterhin Disziplin im Interesse unser aller Gesundheit wie auch der Wirtschaft. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, haben wir die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Zugleich verschlanken und vereinfachen wir die Überbrückungshilfe deutlich.
Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

zur kompletten Übersicht

Bundesprogramm Wirtschaftshilfen – 04.11.2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form einer einmaligen Kostenpauschale.

Medieninformation Novemberhilfe (Stand: 25.11.2020)
FAQ Novemberhilfe
Vollzugshinweise-Novemberhilfe
zum Faktenblatt Novemberhilfe (Stand: 12.11.2020)
zum Faktenblatt Novemberhilfe (Stand: 04.11.2020)

Überbrückungshilfen der Bundesregierung für mittelständische Unternehmen – 27.06.2020

Wichtige Informationen der Bundesregierung zum Thema Überbrückungshilfen. Besonders interessant für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona- Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni bis August 2020) beantragt werden. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

zum Eckpunkte-Papier  ·  zum Leitfaden für Antragserfassende

Liquiditätsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft – 27.04.2020

Das Sächsische Staatsministerium für Land- und Forstwirtschaft (SMEKUL) hat mitgeteilt, dass ab dem 27.04.2020 das Liquiditätsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden kann. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage der Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Förderrichtlinie, die Antragsformulare und weitere Informationen sind hier zu finden:

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-darlehen-smekul.jsp#program_conditions

Förderempfänger können Kleinstunternehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 100 Mitarbeitern folgender Tätigkeitsbereiche sein:

  • Primärerzeugung landwirtschaftIicher Erzeugnisse,
  • Fischerei oder Aquakultur,
  • Forstwirtschaft (Waldbesitzer im Sinne von § 5 Sächsisches Waldgesetz),
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftIicher Erzeugnisse

Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie – Stand 16.04.2020

In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen und weitere Maßnahmen angekündigt. Die Übersicht bildet den jeweiligen Sachstand ab und führt entsprechende Links zu den zuständigen Bundesministerien und weiteren Institutionen auf. Für aktuelle Informationen zu den einzelnen Programmen sollten tagesaktuell die jeweiligen Webseiten aufgesucht werden.

Zur Veröffentlichung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

»Sachsen hilft sofort« – Freistaat Sachsen unterstützt ab sofort sächsische Kleinunternehmen und Freiberufler mit Zuschussprogramm

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Ab sofort können Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich am Sonntag mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Damit sind alle notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung und Auszahlung der vom Bund bereit gestellten Corona-Soforthilfen geschaffen.

»‘Sachsen hilft sofort‘, das ist unser Programm mit dem wir kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen kurzfristige Unterstützung anbieten. Jetzt können wir unser Soforthilfe-Darlehen mithilfe des Bundes mit einem Zuschussprogramm kombinieren. Damit können Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate erhalten. Diese Zuschüsse werden ab sofort von der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt und können sofort beantragt werden«, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Dulig weiter: »Wir sind auch innerhalb des Kabinettes im Gespräch über eine Erweiterung der Hilfen mittels zusätzlicher Unterstützungsprogramme und wollen bereits in dieser Woche weitere Schritte gehen. Unser Ziel ist es, insbesondere dem sächsischen Mittelstand effektiv dabei zu helfen, gut durch die Krise zu kommen.«

Wer kann wo einen Antrag stellen?

1. Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

2. Umfang der Soforthilfe:

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

3. Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise:

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

4. Antrags- und Auszahlungsfrist:

Die Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle bis spätestens 31.05.2020 online gestellt werden. (www.sab.sachsen.de) Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

5. Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz:

Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr.

Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hintergrund: Soforthilfe-Zuschuss des Bundes

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung wurde am Sonntag zwischen Bund und Ländern vereinbart.

Hintergrund: Soforthilfe-Darlehen des Freistaates

Bereits seit Anfang der vergangenen Woche können Einzelunternehmer (Soloselbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, das Soforthilfe-Darlehen des Freistaates bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Zuwendungsempfänger sind Soloselbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt.

Bis heute Vormittag gingen 8.988 Anträge ein, 1.748 mit einem Volumen von 61,8 Mio. Euro wurden bereits bewilligt.
Die aktuellsten Informationen zum Thema und die Antragsformulare finden Sie immer auf:

https://www.coronavirus.sachsen.de
Infos für Unternehmen-Arbeitgeber-Arbeitnehmer
SAB Sachsen – Förderinformationen

Hinweis: Die Server der SAB sind derzeit an der Leistungsgrenze. Daher bitten wir auch im Namen der SAB um Verständnis, dass es etwas länger dauern kann. Der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, Anträge können daher auch in den kommenden Tagen problemlos gestellt werden.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Hinweise für Unternehmen

Neue Infos für Unternehmen – Stand 24.03.2020

156 Milliarden Euro für Fonds, Krediten und Soforthilfen will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise zur Verfügung stellen. Das hat das Kabinett beschlossen, am Mittwoch soll der Bundestag ja sagen, am Freitag der Bundesrat. „Das sind sehr gute Maßnahmen. Ich freue mich, dass unsere Bundesregierung so schnell gehandelt hat“, sagt CDU-Wirtschaftspolitiker Jan Hippold-MdL.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

✔ ZUSCHÜSSE: Kleine Firmen und Solo-Selbstständige bekommen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro. Insgesamt sind dafür bis zu 50 Milliarden Euro vorgesehen!

✔ FONDS: Ein Stabilisierungsfonds soll Großunternehmen mit Kapital stärken, zur Not beteiligt sich der Staat an den Firmen. Dafür stehen 400 Milliarden Euro Kreditgarantien und 100 Milliarden Euro Unternehmensbeteiligungen bereit.

✔ KREDITE: Ab sofort steht das KfW Sonderprogramm 2020 für mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zu Verfügung. Die Mittel sind unbegrenzt. Die Kreditbedingungen werden nochmals verbessert.
Mehr Infos: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 KfW-Hotline: 0800/539-9001

✔ KURZARBEIT: Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken.
Mehr Infos: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

 Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800/45555-20

✔ STEUERN: Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Liquidität zu erhalten, gibt es Hilfen. Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung von Vorauszahlungen sowie wird auf die Vollstreckung von Steuerschulden bis zum Ende des Jahres verzichtet.
Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten.
Mehr Infos: https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B%7D

✔ SACHSEN HILFT SOFORT: Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmer mit einem Jahresumsatz bis 1 Millionen Euro können per zinslosen Kredit über die Sächsische Aufbaubank bis zu 50.000 und in Einzelfällen auch bis 100.000 Euro bekommen. Nach drei tilgungsfreien Jahren wird man „genau hinschauen und entscheiden, ob das ausgebliebene Geschäft nachgeholt werden konnte und die wirtschaftliche Situation so ist, dass das Darlehen tatsächlich auch zurückgezahlt werden kann“, sagt Wirtschaftsminister Martin Dulig.
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

 SAB-Hotline: 0351/4910-1100

Unsere Betriebe, Selbstständige und Freiberufler können im Falle einer Quarantäne wegen des Corona-Virus bei der Landesdirektion Sachsen Entschädigungszahlungen für den Verdienstausfall beantragen. Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auch auf folgenden Internetseiten https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld und https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall. Dort sind die aktuellen Regelungen und alle weiteren Informationen zum Kurzarbeitergeld zusammengefasst und diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Des Weiteren informiert die Seite der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-kurzarbeitergeld-1729626 über Neuregelungen.