Aktuell gültige Veröffentlichungen
- Allgemeinverfügung - zu Quarantäne-Regelungen des Landkreises Görlitz vom 18.01.2021
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 08.01.2021
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Anlagen 1 und 2 vom 08.01.2021
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Anlage 3 vom 08.01.2021
Chronologie der bisherigen Veröffentlichungen
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 15.12.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 12.12.2020
- Allgemeinverfügung LKR Görlitz - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 30.11.2020
- Allgemeinverfügung LKR Görlitz - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 25.11.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 17.11.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 13.11.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 30.10.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21.10.2020
- Allgemeinverfügung - zum Schutz vor dem Coronavirus des Landkreises Görlitz vom 24.10.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 21.10.2020
- Allgemeinverfügung - zum Schutz vor dem Coronavirus des Landkreises Görlitz vom 18.10.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.09.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 29.09.2020
- Corona - Quarantäne-Verordnung vom 30.09.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25.08.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 25.08.2020
- Allgemeinverfügung - für Kita und Schule vom 25.08.2020
Anlage zur Allgemeinverfügung - Formular Gesundheitsbestätigung vom 25.08.2020
Anlage zur Allgemeinverfügung - Formular Kenntnisnahme zu Betretungsverboten vom 25.08.2020 - Allgemeinverfügung - Regelung Betrieb von Kindertagesbetreuung und Schulen vom 14.07.2020
- Allgemeinverfügung - Vollzug Infektionsschutzgesetz, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 14.07.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 14.07.2020
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 25.06.2020
- Allgemeinverfügung - Regelung Betrieb von Kindertagesbetreuung und Schulen vom 23.06.2020
- Allgemeinverfügung - Vollzug Infektionsschutzgesetz, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 25.06.2020
- Allgemeinverfügung - Verordnung des SMS zum Schutz vor dem Coronavirus vom 03.06.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.06.2020
- Allgemeinverfügung - Regelung Betrieb von Kindertagesbetreuung und Schulen vom 04.06.2020
- Allgemeinverfügung - Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 12.05.2020
- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung - Regelung Betrieb von Kindertagesbetreuung und Schulen vom 12.05.2020
- Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.05.2020
- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus vom 30.04.2020
- Allgemeinverfügung Kita vom 01.05.2020
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung Kita vom 01.05.2020
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung Kita vom 01.05.2020 - Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus vom 17.04.2020
- Allgemeinverfügung - Einstellung des Betriebes Schulen und Kindertagesbetreuung vom 17.04.2020
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 17.04.2020
Anlage 2 zur Allgemeinverfügung vom 17.04.2020 - Allgemeinverfügung - Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende vom 09.04.2020
- Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus vom 31.03.2020
- Allgemeinverfügung - Verbot von Veranstaltungen vom 31.03.2020
Allgemeinverfügung - Verbot von Veranstaltungen Anlagen zu den Ziffern 2 und 4 vom 31.03.2020 - Allgemeinverfügung - Maßnahme Ausgangsbeschränkungen vom 23.03.2020
- Allgemeinverfügung - Vollzug Infektionsschutzgesetz vom 20. März 2020
- Allgemeinverfügung - Schließung von Einrichtungen / Absage von Veranstaltungen vom 19.03.2020
- Allgemeinverfügung - Aussetzung Schulpflicht, Schließung Schulen und Kita´s vom 16.03.2020
- Allgemeinverfügung - Aussetzung Elternbeiträge vom 27.03.2020
Im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung "Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Ausgangsbeschränkungen"
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Regeln machen nur Sinn, wenn sich jeder daran hält – in seinem eigenen Interesse und unser aller Gesundheit. Nehmen Sie die derzeitige Situation ernst!
Die Lage ist weiter dynamisch. Die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter stark.
Ein Teil der Menschen hält sich nicht an die bisherigen Verfügungen.
Daher hat der Freistaat Sachsen eine weitere Allgemeinverfügung (hier zu lesen: www.coronavirus.sachsen.de) in Abstimmung mit Kommunen und Landkreisen mit weiteren Ausgangsbeschränkungen
beschlossen.
Nach der Allgemeinverfügung wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Ein triftiger Grund liegt beispielsweise vor bei:
- Der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- der Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- dem Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung oder beruflich veranlasster Kinderersatzbetreuung,
- der Sicherstellung der Versorgung und des Lieferverkehrs,
- Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt und Einsatzort,
- der Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs allerdings ausschließlich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Behinderungen und Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist untersagt.
Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung und das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen etc. sind strafbar.
Ordnungsbehörden und Polizei sind angewiesen, dies mit Augenmaß aber konsequent umzusetzen. Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen treffen. Dies ist im Sinne einer verschärfenden Regelung gemeint.
Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.
Hier finden Sie Informationen
des Freistaates Sachsen unter www.coronavirus.sachsen.de
des Landkreises Görlitz unter
https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=87
Kostenlose Hotline 0800-100 0214 geschaltet. Hierher können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Fragen hinwenden.
Bleiben Sie vernünftig und halten Sie sich an die Regeln! Verinnerlichen Sie sich den Ernst der Lage! Wir befinden uns in einem fließenden noch nicht absehbaren Prozess.
Tragen Sie mit dazu bei, dass sich der Virus nicht in das unendliche ausbreiten kann. Nur gemeinsam gelingt es, diese für alle schwierige Situation zu bestehen.
Ich erwarte von Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürger Verständnis, Vernunft und Besonnenheit. Bleiben Sie gesund! Nehmen Sie die Situation ernst!
Ihre Bürgermeisterin, Sylvia Hölzel
Informationen der Gemeinde Oppach im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus – Stand 21.03.2020
Neue Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 (Sächsisches Amtsblatt) mit weiteren Einschränkungen. Allgemeinverfügung
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Die neue Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums vom 20. März 2020 gilt ab 22. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Weiterführende Links und Hinweise zur Allgemeinverfügung:
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235174
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235277?version=3
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus ergreift die Gemeinde Oppach Maßnahmen, um die Möglichkeit einer Ansteckung zu verhindern bzw. einzudämmen. Dabei werden die Empfehlungen und Erlasse bzw. Allgemeinverfügungen der notwendigen Stellen beachtet.
Schließung von Einrichtungen / Absage von Veranstaltungen
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Verbot von Veranstaltungen (*.pdf, 0,14 MB) Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020 https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Veranstaltungen-2020-03-20.pdf
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 17.03.2020 wegen der aktuellen Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung zur Schließung von Einrichtungen und Untersagung von Veranstaltungen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 19. März 2020, um 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich zum 20. April 2020
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden sind untersagt.
Grundsätzlich sind alle Geschäfte geschlossen. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Gaststätten im Sinne des Sächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes
vom 26. April 2018, SächsGVBl. S. 198) sind nur zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet.
Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Hier erhalten Sie die weiteren Informationen:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235174
Bis zum 19. April 2020 (in Anlehnung an die Kita- und Schulschließungen) finden im Ev.-Luth. Kirchenbezirk Löbau-Zittau keine Gottesdienste, Veranstaltungen,
Dienstreisen, Rüstzeiten, Dienstberatungen, Konvente, Kirchenvorstandssitzungen und alles Weitere statt.
Diese Handlungsorientierung umfasst alle Gottesdienste (auch Konfirmationen, Freiluftandachten, Posaunenblasen) und Kasualien (Taufen, Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung,
Einsegnungen Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen).